Alte AGB von Anfang 2002

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Bozo

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Hallo,

In der Vorbereitung meiner Kündigung suche ich die alten AGB von Anfang 2002. Wimre hatte ich damals 12 Monate MVLZ und danach Kündigung zum Monatsende oder 1 Monat (weiss nicht mehr), nicht aber 2 Monate zum Monatsende.

Hat wer die alten AGBs noch und kann mal nachschauen, bzw. gibts die irgendwo als PDF? Ich nehm mal an, wenn ich ne Mail an 1und1 schreibe bekomme ich eh keine Antwort oder ne falsche AGB geschickt... ;)
 
Bei mir auch

Ich kündige jetzt einfach!
Unter vertag usw bei faq im control center
Speedycc :twisted:
 
Waren damals nicht 3 Monate üblich (Anhang) oder wurde das 2002 schon geändert?

02.03.2002:
6.3 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und 1&1 das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum 1. Tag eines jeweiligen Abrechnungsmonats (vgl. Ziffer 3.1) kündigen. Hat der Kunde den 1&1 Internet-Zugang in Verbindung mit einer Konto-Neueröffnung über eine Kooperationsbank von 1&1 beantragt, kann 1&1 diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde sein Konto bei dieser Kooperationsbank kündigt oder die zu Lasten dieses Kontos erteilte Einzugsermächtigung widerruft.

6.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
 

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OK, thx, das war was ich wissen wollte.

MVLZ war 12 Monate, danach unbestimmt denke ich, also 4 Wochen zum Abrechnungsbeginn. Wäre also der 15. der Abrechnungsbegin, so müsste ich 28 Tage vorher kündigen um am 15. rauszukommen. Das wäre 17 bei nem 30 tagigen Monat, am 15. wenns auf März wäre und am 18. bei nem 31 tagigen Monat. Sprich ich habe keine 2 Monate zum Monatsende.
 
spät aber doch:

wenn du nen tarifwechsel oder sowas gemacht hast, dann hast du den neuen agbs zugestimmt ... ergo: wirf die alten auf den müll.

es zählt nur das, was zu deinem tarifwechsel galt bzw. jetzt gilt.
sonst nix!

und nochwas:
zum abrechnungszeitraum gibt es bei garnix mehr (wenn dann nur bei phoneflat - und da glaub ich auch nicht mehr)
nur noch 60 tage zum monatsende ... alles anderes ist veraltet und nicht mehr gültig.
 
Nen Tarifwechsel habe ich nur beauftragt und der funktioniert bis jetzt nicht (wäre ja der Grund zum kündigen). Also würde der Auftrag storniert und ich würde den alten Tarif kündigen. Natürlich nach den Bediingungen der alten AGB, da der Vertrag nach der neuen AGB ja innerhalb angemessener Frist nicht erfüllt werden konnte.

Im Moment warte ich mal noch die nächste Rechnung von 1und1 ab und schaue ob die mir die DSL Leitung, die sie angeblich noch nicht haben in Rechnung stellen.
 
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