[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Hallo an alle Wissenden,
ich betreue das Netzwerk in einem Objekt mit Flüchtlingen. Deshalb ist dort ein DSL 50 mit monatlicher Kündigungsfrist. (DSL 100 ging damals nicht)
Der vertrag wurde am 09.11.2022 abgeschlossen und kostet 34.,99 Euro + 4,99 Euro für die 7520.
Ich möchte nun einen Verhandlungsversuch mit 1&1 starten.
Wenn möglich möchte ich auf DSL 100 upgraden. Auch den Preis für den Router hätte ich gern raus.
Kann mir da jemand etwas raten? Gibt es Erfahrungen mit dieser Art Vertrag (ohne) Laufzeit?
Danke Gruß Xante
 
Das ist doch im Grunde selbst erklärend. Wenn Du hier etwas mit liest ist eigentlich klar, dass 1&1 die monatliche Grundgebühr für eine gewisse Zeit rabattiert, wenn der Kunde sich im GEGENZUG 24 Monate bindet. So einfach ist das. Ob DSL 100 verfügbar ist, kannst Du über eine DSL Verfügbarkeitsprüfung auf der 1&1 Homepage selbst klären. Die Routergebühr ... tja die wirst Du vermutlich auch nicht ohne Vertragsverlängerung los, schon gar nicht, wenn sie noch keine 2 Jahre bezahlt wird.
 
Ich empfehle, die "Standard-Prozedur":
- Online die Kündigung vormerken
- Auf die Bestätigungs-Mail warten
- Die Telefonnummer aus dieser Mail anrufen
- Freundlich am Telefon verhandeln
Wenn da nicht beim ersten Versuch ein passables Ergebnis erzielt werden kann, einfach später nochmal anrufen.
Ein Risiko besteht dabei nicht, da die Kündigungsvormerkung automatisch unwirksam wird, wenn sie nicht ausdrücklich bestätigt wird!
Dann bleibt einfach alles "beim Alten"
 
Verstehe. Hier wurde nun aber eine nicht rabattierte Grundgebühr 15 Monate gezahlt.
Und was ist wenn der auf eine Flüchtlingsfrau laufende Vertrag gekündigt wird und sie ihrer Wege geht mit dem Router?
 
Er will einen Vertrag ohne Laufzeit.
 
Es geht um einen Anschluß für Flüchtlinge. Mir wurde 2022 von 1&1 zwar gesagt es wäre auch ein 24 Monatsvertrag möglich und kein Problem wenn die Flüchtlinge vorzeitig kündigen. Ich habe trotzdem den ohne Laufzeit gemacht.
 
Vorsicht, wieso sollte das kein Problem sein, wenn "Flüchtlinge" den Vertrag vorzeitig kündigen... Es ist denke ich schon gut, dass der Vertrag monatlich kündbar ist.
 
Dachte ich auch. Aber wo sollen die was holen wenn der Auftraggeber nicht mehr in Deutschland ist?
 
Ich bin davon ausgegangen, daß es sich um einen DSL-Vertrag für eine Flüchtlingsunterkunft handelt, bei dem das WLAN für alle Flüchtlinge bereitgestellt wir, für Internet und "nach Hause Telefonieren".
Von eimen Individualvertrag für eine geflüchtete Person war bisher nie die Rede.
 
Der Auftraggeber muss Deutschland gar nicht verlassen... Ein Umzug reicht für eine vorzeitige Kündigung. Meine Tochter ist gerade zu ihrem Freund gezogen... Allerdings war da keine Box dabei...
 
Von eimen Individualvertrag für eine geflüchtete Person war bisher nie die Rede.
Der Vertrag läuft über eine der Flüchtlingen. Wird aber im Haus geteilt.
Es ist ein Haus mit 3 Wohnungen welche ausschließlich von ukrainischen Frauen mit Kindern bewohnt wird.
Der Anschluß mit Box ist im EG und ins 1 OG und DG habe ich je einen Repaeater mit Lanbridge laufen.

-- Zusammenführung Doppelpost gemäß Boardregeln by stoney

Da hier einige den Routerpreis auch nach 12 Monaten raus nehmen, dachte ich für die 4,99 den Anschluß auf DSL 100 aufzuwerten.
DSL 50 ist bei der Anzahl der User in manchen Situationen grenzwertig.
Ich denke bei mehreren Kindern mit Onlineunterricht könnten die 40K Upload helfen.
Geld ist halt knapp bei Flüchlingen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Normalerweise sollte dann der Haus-/die Wohnungsbetitzer den Anschluß zur Verfügung stellen und die laufenden Kosten auf die nutzenden Bewohner verteilen.
Dann gibt es auch keine Probleme mit abreisenden Vertragsinhabern.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Router-Nutzungsgebühr bei freundlichen Verhandlungsgesprächen erlassen wird.
Möglicherweise ist da sogar noch eine Handy-Flat für Gespräche in deutsche Mobilfunknetze möglich...
 
Normalerweise sollte dann der Haus-/die Wohnungsbetitzer den Anschluß zur Verfügung stellen und die laufenden Kosten auf die nutzenden Bewohner verteilen.
Dann gibt es auch keine Probleme mit abreisenden Vertragsinhabern.
Das macht der Hausbesitzer nicht. Ich kenne auch kein MFH wo der Hauseigentümer den Mietern das Internet zur Verfügung stellt. Da meine Frau und ich uns ehrenamtlich um die Flüchtlinge kümmern habe ich dort mit Einverständnis des Hausbesitzers diese Lösung realisiert um kostengünstig Internet über Wlan zur Verfügung zu stellen. Die Flüchtlinge teilen sich die Gebühr und geben der Vertragsinhaberin das Geld.
edit Es gehrt auch nicht in erster Linie um Abreisende. Es geht darum etwas zu verhandeln auch wenn es kein 24 Monatsvertrag ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Grundlage für Verhandlungen (auch im Namen des anwesenden) Vertragsinhabers ist die Kündigungsvormerkung dringend zu empfehlen!
Über die normale Telefonnummer der Kundenbetreuung wird das eher nicht funktionieren.
 
Wobei die hier in diesem Thread erreichten Ergebnisse nahezu ausschließlich bei Verlängerung von Laufzeitverträgen (neue 24-Monatige MVLZ) erreicht wurden.

Ein Versuch ist es zwar wert aber ich denke, dass bei monatlich kündbaren Verträgen keine "Geschenke" in Form von Rabatten oder Zugaben verteilt werden...
 
Versuchen kann man alles, aber der Kunde hat ja nix anzubieten im Sinne einer langfristigen Bindung.
 
Versuchen kann man alles, aber der Kunde hat ja nix anzubieten im Sinne einer langfristigen Bindung.
sehe ich auch so vs. langjährigen (guten) Kunden wie hier ;-)), die alljährlich die VVL routinemässig anstossen als "halbe" Premium-Bestandskunden und ohne etwaigen Zahlungsverzug. Bei mehreren Teilnehmern einer WEG o. ä. ist immer der Vertragsnehmer verantwortlich. Macht sicher kein Vermieter wie für Telefon oder Strom auch nicht ... aber wenn dieser kurzfristig stiften gehen kann, geht die Kalulation seitens 1und1 nicht auf wie eben bei jedem "Kreditgeschäft" und es wird teurer wie hier mit Flexibilität.

Apropos innerdeutscher Umzug nach einer abgeschlossenen 2-jährigen VVL wie weiter oben gefragt/diskutiert:
muss man das irgendwie begründen und wie?
Abmeldung des Wohnsitzes bzw. Ableben des VertragsInhabers o. ä. ? kommt man dann insbesondere im 2. teuren Jahr raus?

.mg.
 
Beim Tod des Vertragsinhabers kommt man natürlich aus dem Vertrag. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sieht die Sache anders aus.
 
Der Auftraggeber muss Deutschland gar nicht verlassen... Ein Umzug reicht für eine vorzeitige Kündigung. Meine Tochter ist gerade zu ihrem Freund gezogen... Allerdings war da keine Box dabei...
d. h. genau? z.b. wenn dort 2. Vetrag läuft: bsp. bei mir iwann Aufagbe der 2. Wohnung und Rückzug nach Hause wo bereits weiterer 1und1-Vetrag läuft ...
.mg.
 
Sie musste die Meldebescheinigung und die letzte Rechnung des Anbieters ihres Freundes vorlegen. Sie war noch in der Rabattphase. Ich hatte auch eine Ablösegebühr erwartet, aber 1&1 wies auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Da das zu unseren Gunsten war habe ich nicht nach der Quelle gefragt...
 
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