Ich finde, du machst es dir da etwas zu einfach und außerdem den zweiten Schritt vor dem ersten. Mal unterstellt, dass du kein ausgebildeter Jurist bist, wird dir, bei allem nötigen Respekt, eine fachliche Bewertung des Sachverhalts nicht gelingen. Und denkst du wirklich, dass die "Rechtsabteilung" von UI sich da nicht vorher ihre Gedanken gemacht hat? Gerade wegen der Erfahrungen aus der Vergangenheit.
Ich verweise dazu auf einen Post paar Seiten vorher. Das Urteil ist genauso auf 1&1 anwendbar
[Sammlung] - Aktuelle Konditionen für Vertragsverlängerung
Hab ich ja auch, nur angerufen. Nur nicht direkt ja gesagt. Nur eben am Telefon 69,90 soll ich zaheln und im Netz nichts. Deswegen meine Frage ob du dies bezahlen mußtest. Denn die 16.99 sind ja eine Tarifumstellung. Statt 29,99 oder was du vorher bezahlt hast sind sie jetzt runter gegangen. Und...
www.ip-phone-forum.de
Der link aus dem zitierten Post nochmal
Urteil: Vertragsklausel von Mobilcom-Debitel ist rechtswidrig
Mobilcom-Debitel band Kunden bei einem Handy-Wechsel länger als zwei Jahre an ihren Vertrag. Die entsprechende Klausel ist rechtswidrig, entschied das LG Kiel.
www.heise.de
Wenn sich die Leute das gefallen lassen, ist es ihr Bier, wenn es hart auf hart kommt, hat 1&1 mMn schlechte Karten