AGB-Änderungen: bei maxdome

Avensis

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habe ich gerade per eMail bekommen

Sehr geehrter maxdome Kunde,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass maxdome und nightclub.de zukünftig von der maxdome GmbH & Co. KG, Medienallee 7, 85774 Unterföhring, einem Gemeinschaftsunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG und der United Internet AG, betrieben werden. Mit diesem Schritt wollen wir maxdome für Sie zukünftig noch attraktiver machen.

Aufgrund der Umstellung gelten ab dem heutigen Tage neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Registrierung bei maxdome, für den Abruf von maxdome-Inhalten und für den Empfang des maxdome-Newsletters, in denen der bisherige Vertragspartner SevenSenses GmbH durch die maxdome GmbH & Co. KG ("MAXDOME") ersetzt werden. Das gleiche gilt hinsichtlich der AGB für die Registrierung bei nightclub.de und für den Abruf von nightclub.de-Inhalten. Mit Inkrafttreten der AGB-Änderungen wird die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und der SevenSenses GmbH auf die maxdome GmbH & Co. KG übertragen.


Überblick über die AGB-Änderungen:

Die vollständigen Texte der neuen AGB können Sie unter den folgenden Links abrufen. Neben der oben erwähnten Namensänderung wurden inhaltliche Anpassungen nur vorgenommen, wenn sie im Begleittext ausdrücklich hervorgehoben sind:

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung zu maxdome
In Ziffer 13.1 wurde die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist, wie dort aufgeführt geändert.
> Details

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abruf von maxdome-Inhalten
Aufgrund der Einstellung des Abonnement-Pakets "WERDER.TV" wurde Ziffer 2.4 in diesen AGB ersatzlos gestrichen.
> Details

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Versand des maxdome-Newsletters
> Details

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung zu nightclub.de
In Ziffer 13.1 wurde die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist, wie dort aufgeführt geändert.
> Details

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abruf von nightclub.de-Inhalten
> Details


Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung zu den AGB-Änderungen als erteilt gilt, wenn Sie nicht binnen vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich unter folgender Adresse widersprechen:
maxdome Kundenservice, Brauerstraße 48, 76135 Karlsruhe

Freundliche Grüße
maxdome GmbH & Co. KG


PS: Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, die neuen AGB allen Nutzern mitzuteilen. Daher erhalten Sie diese E-Mail, auch wenn Sie sonst keine Mitteilungen von MAXDOME wünschen.


Kontakt Datenschutz
 
Hallo,

was möchtest Du uns mitteilen ?

Gruß Phedra
 
Das sich die AGBs geändert haben, sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ableitet, etc. Was für´n Frage.
 
Hallo,

wie begründest Du denn ein Sonderkündigungsrecht, bei einer Umfirmierung des Vertragspartners?

Gruß Phedra
 
Eine Vertragsänderung bedarf der beidseitigen Zustimmung, sonst müsste man Dich darüber auch nicht informieren. Für eine ausführliche Begründung ist es mir heute zu spät... aber es gibt ja die Suche.
 
Die Sonderkündigung sollte problemlos sein, da das Programm von maxdome gekürzt wird werder.tv entfällt, wenn ich nun ein Werder Fan bin bzw. dieses Programm sehe unt es entfällt, müsste mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.

LG

Winnipuuh
 
Kündigung aus wichtigem Grund

Hallo,

ich wüsste gerne, unter welchen Umständen Ihr meint, dass es sinnvoll wäre, einen Ausstieg aus dem Vertrag zu probieren. Ich habe nämlich ein Paket, was ich absolut nicht mehr haben will, wofür ich bezahle und was noch fast ein Jahr zu zahlen ist.

Folgendes steht in den AGB:

2.2. MAXDOME kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Nutzungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

Dieser Fall ist eingetreten, SevenSenses hat Rechte und Pflichten jetzt auf Maxdome GmbH übertragen.
Die Frage ist nur, was bedeutet hier ein wichtiger Grund?
Hier ist ja nicht zwingend gegeben, dass es ein Grund sein muss, der z.B. mit dem Wegfall eines Programmteils zusammenhängt.

Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen!

Grüße,

Marcel
 
Eine Änderung der AGB hat normalerweise kein Sonderkündigungsrecht des Kunden zur Folge!

Das einzige, was der Kunde machen kann, ist der Änderung der AGB zu widersprechen. Mehr nicht! Wenn er das tut, bleiben die alten AGB für seinen Vertrag gültig. Und das einzige, was der Anbieter dagegen tun kann, ist den Vertrag zum Ablauf der Laufzeit ganz normal fristgerecht zu kündigen. Beide können natürlich eine Vertragsauflösung anbieten, aber der muss der Vertragspartner nicht zustimmen.

Wenn der Anbieter über die AGB den Leistungsumfang ändern will und der Kunde dem widerspricht, dann ist es erst einmal das Problem des Anbieters, dass er den ursprünglichen Vertrag einhalten muss. Erst wenn sich die Leistungen ohne Zustimmung trotzdem ändern, kann man Vertragserfüllung anmahnen, Fristen setzen usw.

Hier ist das, was Maxdome als "AGB Änderung" bezeichnet, aber eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Gesellschaft. Und wenn Punkt 2.2 so formuliert ist, dann ist genau das der wichtige Grund.

PS: Das ganze ist natürlich meine Meinung und keinesfalls eine rechtliche Beratung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für diese kompetente Antwort!
Ich denke, dass ich dann keinen Nutzen aus dieser Änderung ziehen kann.
 
Ich denke eigentlich doch. Meine Antwort war erst nicht auf Deinen Beitrag, sondern nur generell auf das erwähnte Sonderkündigungsrecht bezogen. Ich hatte dann aber noch einen Satz angehängt.

Versuch doch einfach die fristlose Kündigung (Du hast ja nichts zu verlieren) und widerspreche der AGB Änderung - mal schauen, was Maxdome dann macht.

Edit: Und woher willst Du wissen, ob die Antwort kompetent war? Antworten in Foren oder im Internet sind grundsätzlich immer mit Vorsicht zu genießen. Du kennst den Hintergrund der Person ja nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke das durch den wegfall eines Senders defenitiv ein Sonderkündigungsrecht besteht ich habe heute meine kündigung per einschreiben zur post gebracht mal schaun wie maxdome reagiert. Gekündigt habe ich ehe zum 1.4.2009. Vielleicht komme ich ja dadurch eher raus...

LG

Winnipuuh
 
Gut, ich werde dann mal einen Versuch starten.
Meinst Du, ich sollte in einer solchen Kündigung als wichtigen Grund die Übertragung der Rechte und Pflichten erwähnen? Gleichzeitig werde ich dann den AGB widersprechen.

Zur Kompetenz:
Vorsicht ist immer wichtig, auch wenn man jemanden für kompetent hält. In diesem Fall allerdings besteht ja für niemanden ein Risiko.
Meiner Meinung nach kann man Kompetenz in bestimmten Grenzen an der Sprache erkennen: Gute Argumentation, nachvollziehbare Überlegungen. Eine bestimmte Sicherheit in dem was geschrieben wird, kann auch erkannt werden, wobei gerade das manchmal auch täuschen kann.

Sollte sich bei mir was ergeben (am WE werd ich das in Angriff nehmen), meld ich mich.

Viele Grüße!
 
Gekündigt habe ich ehe zum 1.4.2009.
Heißt das, Du hattest vorher schon separat fristgerecht gekündigt? Dann solltest Du vorsichtig sein, dass jetzt durch die fristlose Kündigung Deine fristgerechte Kündigung nicht hinfällig wird. Um dem vorzubeugen ist es hilfreich, wenn man bei einer fristlosen Kündigung auch ersatzweise fristgerecht kündigt.
 
Was meinst Du mit ersatzweise? Sollte man direkt in die Kündigung schreiben, dass man bei Nicht-Akzeptanz der fristlosen Kündigung fristgerecht kündigt oder die AGB nicht anerkennt?
Ich denke, dass sie dann eher die Wahl haben und so der ihnen am besten erscheinenden Option zustimmen.
 
Ja, das meine ich.

Du kündigst wegen der Vetragsübertragung und widersprichst der AGB Änderung. (Wobei man sich theoretisch über das und/oder streiten kann, da die Vetragsübertragung ja in den AGB steht. Irgendwelche findigen Leute kommen vielleicht auf die Idee, dass man deswegen bei Widerspruch nicht kündigen kann, was weiß ich ...) Ersatzweise kannst Du fristgerecht kündigen. Das heißt meines Wissens nach nicht, dass sich Maxdome da was aussuchen darf, sondern dass die fristgerechte Kündigung wirksam wird, wenn die fristlose Kündigung aus irgendwelchen Gründen nicht gültig ist.
 
Kündigung

Bin heute zufällig auf diesen Forum gelandet.
Ich habe auch ein Premium Paket bei Maxdome und werde es auch fristlos kündigen basiert auf den Grund der Vertragsübernahme und Änderung der AGB in dem Maxdome mir nicht mehr das anbieten kann wie vorher (wegfall eine Paket „Werder.TV“). Das wäre wohl als wichtigem Grund, Grund genug denke ich mir.
Gruß,
Bill
 
Hallo zusammen, ich denke ein Wiederspruch gegen die geänderten AGB wird bestimmt auf grund der Vertragsübernahme und den wegfall von Werder.TV gerechtfertigt sein und eine ausserordentliche Kündigung wohl auch!?

Aber noch eine Frage an Euch:
Viele die Maxdome haben sind bestimmt auch 1und1 Kunden denke ich mir!?

Gestern abend war ich mal auf der Seite von 1und1 und wollte da mal in die AGB reinschauen und ich habe gesehen das die AGB (Stand: 09/2008 sind)???

Habe ich was verpasst?? Haben die auch die AGB geändert??
Ich habe bisher von 1und1 keine Benachrichtigung bekommen das eine Änderung der AGB stattgefunden hat!

Ich habe denen gestern eine E-Mail über das Kontaktformular im Kundenbereich geschickt und möchte eine Benachrichtigung ob sich die AGB geändert haben und eine auflistung der Änderungen.

Wenn es wirklich so sein sollte dann bin ich mal gespannt ob es auch dort wichtige Punkte gibt die man Wiedersprechen kann und vielleicht sogar eine Kündigung rechtfertigen.

Ich bin von 1und1 sowas von entäuscht. nur probleme mit Telefon und Maxdome läuft auch nicht flüssig. Mein Größter Fehler war das ich im Januar von der Telekom weg bin und mich auf 1und1 eingelassen habe. Da ist kein wegkommen und E-Mails werden von denen kaum beantwortet und fehler werden nicht ausgebessert.Abbuchungen von meinem Bankonto finden immer öffters schon viel früher statt als am Anfang, Reklamationen überwiegend nur über Telefon möglich wenn es schnell gehen muß und das lassen die sich auch noch gut bezahlen!

Ich hoffe das war hier jetzt nicht der Falsche Tread, aber ich denke das Thema Maxdome und 1und1 liegen ja sehr nah bei einander.

Grüße
SurfGeier
 
ich denke ein Wiederspruch gegen die geänderten AGB wird bestimmt auf grund der Vertragsübernahme und den wegfall von Werder.TV gerechtfertigt sein ...
Einen Widerspruch gegen geänderte AGB brauchst Du nicht zu rechtfertigen.

Habe ich was verpasst?? Haben die auch die AGB geändert??
Ich habe bisher von 1und1 keine Benachrichtigung bekommen das eine Änderung der AGB stattgefunden hat!
1&1 muss Dich nur informieren, wenn sie die geänderten AGB auch auf Deinen laufenden Vertrag anwenden wollen. Wenn es 1&1 genügt, dass die AGB nur für Neuverträge gelten, betrifft Dich das nicht und da gibt es dann auch nichts zu widersprechen. Nicht umsonst sollte man sich die bei Vertragsschluss gültigen AGB immer ausdrucken.
 
Der Wegfall von Werder TV wäre nur ein Grund, wenn man es einzelnd abonniert hätte. Wenn aus einem vielfältigem Abo ein kleiner Teil nicht mehr angeboten wird, ist das kein hinreichender GRund.

Hatte mal Stress mit Premiere und bin über den Verbraucherschutz gegangen.
Aber versuchen, dass Abo zu kündigen, könnt ihr dennoch. Ich vermute, es wird nicht klappen.
 
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