Machen die das bei den heutigen ONT's auch noch so?
Natürlich nicht, Energie ist teurer geworden und die Anschlusspreise gesunken, da muss dann mittlerweile schon der Kunde selbst ran um für die Energieversorgung des ONT zu sorgen... :mrgreen:
Na gut, Spaß beiseite. Es liegt primär sicherlich daran dass man sonst neben der Glasfaser auch noch das Energieversorgungsnetz bis zum Übergabepunkt des Kunden realisieren müsste, das wäre letztlich einfach zu ineffizient bzw. kostenintensiv da der ONT mit FTTH/GPON näher zum Teilnehmer rückt und da der Router hinter dem ONT auch zwingend Strom benötigt sieht man das heute anders.
Oder sie machen gegen Geld einen Nutzungsvertrag.
Die
"Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze" (kurz: NVGG) muss der Hauseigentümer bereits unterschrieben haben, sonst wäre der FTTH-Anschluss nicht installiert worden so wie er jetzt da ist (bis zum Abschlusspunkt, zu sehen auf den Bildern 3-5 in #25). Bis dahin auch erst einmal kein Problem da noch kein Strom im Gebäude dafür benötigt wird. Und das mit dem Geld, wenn man Glück hat muss man bei der Ersterschließung in Bestandsgebieten nichts bezahlen bzw. der Netzbetreiber übernimmt komplett die Kosten (wenn diese im Rahmen bleiben), aber wenn Geld fließt für die FTTH-Erschließung dann i.d.R. eher in umgekehrte Richtung...
Was noch fehlt ist die "Glasfaser Anschlussdose" (Gf-TA) und der ONT (wird auch Glasfasermodem genannt), beides wird seitens der Telekom erst installiert (und verbleibt auch im Eigentum und Verantwortungsbereich dieser) wenn ein FTTH-Anschluss gebucht wird, die Gigabit Ethernet-Schnittstelle des ONT ist dann der offizielle Netzübergabepunkt zum Kunden und in etwa zu vergleichen mit der 1. TAE-Dose.
Bei den ersten FTTH-Anschlüssen besteht die Glasfaser Anschlussdose und der ONT noch aus zwei separaten Kästen (nur der ONT ist jedoch ein aktives Gerät welches Energie benötigt) während bei den neuen Anschlüssen beides in einem "Kasten" vereint ist.
Der ONT benötigt natürlich eine 230V Energieversorgung die vom Kunden zu erbringen ist (genauso wie auch bei einem Kabelmodem, obwohl ONT wie auch Kabelmodem im Eigentum des Netzbetreibers verbleiben). Wenn der Kunde keinen Anschluss hat, seinen Anschluss/Vertrag kündigt oder seinen Anschluss (vorübergehend) nicht nutzt kann er den ONT von der Energieversorgung trennen, ansonsten natürlich nicht. Ist er nicht bereit sich um die Energieversorgung zu "kümmern" gibt es wohl keinen Anschluss (ich habe die AGB und auch die LB zu diesem Thema noch nicht durchsucht).
wie sieht ein "Lichtwellenleitersymbol" aus?
Hmm, tatsächlich. Schau mal in folgendes Dokument:
https://trassenauskunft-kabel.telekom.de/static-content/doc/Kabelschutzanweisung.pdf
auf Seite 2 gleich am Anfang des 2. Absatzes, also einfache eine Wellenlinie.