Ärger mit 1&1

smudy

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hallo,

ich wollte meinen 3dsl-auftrag innerhalb der widerrufsfrist bei 1&1 stornieren. als antwort habe ich lediglich bekommen, dass dies nicht mehr möglich sei, da ich mich angeblich für eine schnelle freischaltung entschieden haben soll und ein termin schon vor ablauf der widerrufsfrist vorlag.

ich hatte die mir zugesandte hardware dann zurückgeschickt. nach erhalt der o.a. antwort habe ich dann die hardware erneut angefordert. es wurden mir dafür auch erneut die entsprechenden kosten abgebucht; das war am 23.02.2007.

nun warte ich bislang vergeblich auf die hardware. diese soll sich seit der retour in einem lager befinden. seltsamerweise bekomme ich sie nicht zugeschickt. zwei wochen sind doch arg lang. bei 1&1 kann mir keiner eine plausible auskunft dazu geben.

nun meine frage:
kann ich den vertrag anfechten? habe ich aufgrund der geschilderten situation die möglichkeit, vorzeitig aus dem vertrag zu kommen?
wäre dankbar über antwort.

mfg smudy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde einen eingeschriebenen Brief schicken, den Fall schildern und aus Kulanzgründen um Vertragsauflösung bitten.
Und gleich, für den Fall, dass die nicht kulant sein können/wollen, ebenfalls eine Frist für die Lieferung setzen, andernfalls Vertragshinfälligkeit.

Oder mir vielleicht mal den Leiter des call-centers geben lassen, die HiWis haben bestimmt keine Befugnis zu Vertragsauflösungen. Oder die Nummer vom Qualitätsmanagement oder einer ähnlichen Abteilung geben lassen, falls die sowas haben.
 
danke für die rasche antwort,

in dem call-center wird man lediglich vertröstet. eine person mit entscheidungsbefugnis ist nicht zu erreichen. seit ende januar hatte ich bestimmt mit 30 verschiedenen leuten von 1&1 am telefon zu tun. ab wann ist der vertrag bzw. generell ein vertrag denn hinfällig?

gruß s.
 
Naja, wenn Dein erster Widerruf unwirksam gewesen ist, hast Du schlechte Karten...

Generell kann man das nicht sagen, ein Vertrag wird nicht hinfällig ...

Wenn der Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht nachkommt kannst Du bei einem Dauerschuldverhältnis grundsätzlich abmahnen und dann kündigen.

In Deinem Fall dürfte IMHO das Problem sein, dass Du zwei Verträge hast, einer über die Dienstleistung, Schaltung DSL, DSL Zugang. Diesen konntest Du offensichtlich nicht mehr wirksam widerrufen (obwohl ich das einmal von einem Anwalt überprüfen lassen würde ich halte das für etwas fragwürdig).
Der zweite Vertrag war ein Kaufvertrag über die FBF (oder welche Hardware hast Du?). Diesen hast Du u.U. mit der Rücksendung wirksam widerrufen. Dann muss 1und1 Dir eigentlich gar keine Box mehr zusenden.
Habt ihr danach einen neuen Vertrag über die Hardware Lieferung abgeschlossen (Du sagst 1und1 hat den Betrag bereits abgebucht), muss 1und1 natürlich Liefern, tun sie das nicht, kannst Du IMHO nur von dem Kaufvertrag über die Hardware zurücktreten.

Anders sieht es mit dem Splitter aus, den muss Dir zwar 1und1 zur Verfügung stellen, allerdings hättest Du den nicht zurückschicken dürfen, wenn Du den Vertrag nicht mehr widerrufen konntest.


Insofern hast Du aus meiner Sicht schlechte Karten aus dem Vertrag herauszukommen.
 
den splitter benötige ich gar nicht, da ich schon einen habe; hatte vorher auch dsl.
ich meine, dass die hardware mit dem vertrag bei 1&1 gekoppelt ist. der vertrag läuft weiter, also habe ich auch anspruch auf die hardware. es sind mir ja schließlich auch ca. 10 euro extra berechnet worden für die neulieferung bzw. weil ich das geld für die ursprüngliche lieferung storniert hatte.

mit der entscheidung, dass der vertrag nicht mehr storniert werden kann, bin ich eigentlich auch nicht einverstanden. nur benötige ich natürlich dsl und habe quasi aufgegeben, weiter zu "klagen".

s.
 
Also das ganze ist ähnlich wie bei den subventionierten Handies usw. Es sind eben in Wahrheit zwei Verträge.
Kannst Du vielleicht einmal im Detail schildern, was Du wann gemacht hast? Hast Du den Betrag für die erste Hardwareliefrung wieder zurückgebucht und wieviel war das? Und hat 1und1 danach dann nocheinmal abgebucht? Wenn ja wieviel?
Hast Du Rechnungen o.ä. von 1und1 erhalten? Was steht darauf?
Nutzt Du jetzt die DSL Leitung? Hast Du die Zugangsdaten erhalten und nutzt diese?
Wann hast Du die Zugangsdaten erhalten? Wann das erste Mal genutzt? Wann den Widerruf erklärt?

Meiner Erfahrung nach beruft sich 1und1 auf § 312d III BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html . Das setzt aber eine ausdrückliche Zustimmung voraus. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind oder nicht kann ketztlich nur ein Gericht entscheiden. Ein Anwalt sollte Dir da weiterhelfen können.

In Deinem Fall kommt aber u.U. noch hinzu, dass Du ja nach dem nicht akzeptierten Widerruf anscheinend den Vertrag nutzt. Damit könnte der Widerruf konkludent wieder zurückgenommen worden sein.

Ich kann Dir eigetnlich nur raten, entweder einfach bei 1und1 Druck zumachen, damit Du die Hardware bekommst, oder einen Anwalt/Verbraucherschutz aufzusuchen und Dich über Deine Möglichkeiten zu informieren.
 
ich habe ca. 40 euro zurückgebucht; das war der betrag für die hardware. dann hat man mir geschrieben, dass der vertrag nicht storniert werden kann, woraufhin ich die hardware erneut angefordert habe und mir nun ca. 50 euro abgebucht wurden. eine rechnung habe ich nur für die ursprüngliche hardware-lieferung bekommen. nach retour dieser habe ich eine bestätigung mit folgendem inhalt bekommen:

rücksendung erhalten am 13.02.2007

ware wurde im hause eingelagert und steht nach begleichung des offenen posten von ca 50 euro bis spätestens 27.02. zur abholung bereit. abholung erfolgt bei 1&1 grundsätzlich durch gls. laut 1&1 wurde ware bereits am 23.02. wieder zur auslieferung an den versand frei bzw. weiter gegeben.

wie gesagt, aber leider noch nicht hier.
zugangsdaten habe ich telefonischer anforderung erhalten. surfe bereits über 1&1 mit meiner alten fritz-card. telefonieren läuft allerdings nach wie vor über die t-com. kann mangels hardware 3dsl nicht in vollem umfang, sprich voip nutzen.

s.
 
Soweit ich weiss, ist eine Stornierung nach Nutzung des Zugangs nicht mehr möglich. Das steht auch irgendwo in den AGB und/oder in dem Brief mit den Zugangsdaten.

Und klar telefonierst du über die T-Com. Das Festnetz bleibt unangetastet.
Die Flat bei 1&1 bezieht sich nur auf VoIP!
 
Dadurch das Du nun schon mit 1&1 surfst hat sich der Widerruf des Vertrages so oder so erledigt.
 
stornierung erfolgte ja schon vor meiner nutzung des zugangs. der vertrag ist für 3dsl. ohne die fritz-box kann ich allerdings kein voip nutzen. mir entstehen also zur zeit unnötige kosten wegen der telefoniererei über die t-com.

s.
 
Hallo,

smudy schrieb:
ohne die fritz-box kann ich allerdings kein voip nutzen.
Doch, kannst du. Mit dem Softphone von 1&1 geht das ganz hervorragend.

Viele Grüße

Frank
 
Auch wenn die Stornierung vorher war,
du nutzt jetzt den Zugang und hast also im Nachhinein alles akzeptiert!

Das war's leider für dich.
Jetzt kannst du nur noch zusehen, dass du deine Fritz!Box bekommst.
 
nun, das besitze ich nicht.........
 
oder versuchen, bei nichterhalt der hardware aus dem vertrag zu kommen, ihn vorzeitig kündigen.
 
Der Vertrag und die Hardware sind 2 paar Schuhe.
Das Du die Fritzbox nicht hast geht zu Deinen Lasten, da Du sie zurückgeschickt hast und denn noch das Geld zurückgebucht. Der Fehler liegt also in erster Linie bei Dir und da wirst Du auf diese Masche nicht rauskommen.
 
Hallo,

smudy schrieb:
nun, das besitze ich nicht.........
Meinst du das Softphone? Das kannst du kostenlos herunterladen.

Viele Grüße

Frank
 
yo, aber das geld ist nun schon seit einiger zeit wieder da und die hardware immer noch nicht hier.
 
RudatNet schrieb:
Auch wenn die Stornierung vorher war,
du nutzt jetzt den Zugang und hast also im Nachhinein alles akzeptiert!

Das war's leider für dich.

Naja ganz so einfach kann es nicht sein, wenn 1und1 dem Kunnden zu unrecht mitteilt, dass ein Widerruf nicht zulässig sei, könnte das IMHO ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht § 355 BGB sein, so dass ein Widerruf weiterhin möglich ist. Das macht insbesondere bei DSL Sinn. Ob Gerichte das genauso sehen würden ...? Ich denke schon.

Jetzt kannst du nur noch zusehen, dass du deine Fritz!Box bekommst.
Das halte ich allerdings auch für Sinnvoll.

Allerdings verstehe ich dennoch nicht, warum 1und1 nicht den Widerruf der Hardwareliefrung zuläßt.
 
hi,

habe die hardware noch immer nicht. eine paketnummer ist mir auch noch nicht zugeteilt worden. ich verliere langsam die nerven. was kann ich machen, welche rechtlichen möglichkeiten habe ich?


gruß smudy
 
Hast du denn schon das in Post #2 genannte Einschreiben mit Rückschein inkl. Fristsetzung zur Lieferung abgeschickt?
 
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