Änderungen der AGB bei Lycos

Paulchen67

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Hallo zusammen,

seit dem 08.02.2007 ist bekannt, dass sich Lycos von seinem DSL-Geschäft trennen möchte und nach einem Käufer sucht.
Heute, am 26.02.2007 flattert mir als DSL- und Telefonie-Kunde eine Benachrichtigung ins Postfach, dass die AGB´s geändert wurden. Einer der Punkte, die geändert wurden, ist folgender:
15. Vertragsübergang
Eine Übertragung dieses Vertrages durch eine Partei ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es Lycos gestattet, diesen Vertrag an ein mit Lycos i.S.v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Zusätzlich ausgenommen von dem Übertragungsverbot gemäß Ziffer 15, Satz 1, sind Fälle des Vertragsübergangs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

Ich nehme mal an, dass Lycos durch diese Änderung das Recht des Kunden zur außergewöhnlichen Kündigung bei Veräußerung der DSL- inkl. VoIP-Telefonie-Sparte aushebeln will.
Da ich die Möglichkeit habe, dieser AGB-Änderung innerhalb eines Monats zu widersprechen, könnte ich im Falle eines Vertragsübergangs möglicherweise von dem außergewöhnlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Lycos schreibt zwar, dass die bisherigen AGB bei Widerspruch bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter ihre Gültigkeit behalten, jedoch würde bei Vertragsübergang nicht mehr mein Vertragspartner Lycos die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.

Bei mir besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, was dann den Fortbestand des Vertragsverhältnisses betrifft.

Da in letzter Zeit der Service von Lycos stark nachgelassen hat und man m.E. ziemlich allein gelassen wird, würde ich gerne aus dem Vertrag aussteigen und das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung käme mir da entgegen.

Kennt sich jemand mit diesen rechtlichen Fragen aus und kann er oder sie bestätigen, was ich oben vermutet habe?

Grüße
Paulchen67
 
Hallo nochmal,

hab nun mal nachgelesen. In meinen alten AGB (Stand 08.03.2006) war zum Thema Vertragsübergang (Nr. 15 der AGB) folgendes geregelt:
15. Abtretungsverbot und Vertragsübergang
......
Lycos ist berechtigt, diesen Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Sie werden im Falle einer anstehenden Vertragsübernahme informiert. Sie haben das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt einer Vertragsübernahme ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.

Somit ist eine sofortige Kündigung möglich, wenn Lycos den Geschäftsbereich DSL wie beabsichtigt an einen Dritten veräußert.
Die geänderten AGBs entziehen den Kunden dieses Recht.
Wer sich die Option einer Kündigung bei Vertragsübernahme offen halten will, sollte den Änderungen der AGB innerhalb der Monatsfrist unter Angabe seiner Kundennummer widersprechen.
Grüße
Paulchen67
 
Mahlzeit,
achte aber darauf, dass Du den Widerspruch der neuen AGB's beweisen kannst (vielleicht nicht per Mail, sonder per Einschreiben), sonst ist der Widerspruch vielleicht nicht bei Lycos eingegangen. :-Ö

AirP.
 
Beweisen des Widerspruchs

Hallihallo,

den Gedanken habe ich natürlich auch schon gehabt. Andererseits ist in der Mitteilung über die AGB Änderung explizit das Medium Email und keine andere Übermittlungsart für den Widerspruch geannt worden. Es stellt sich rechtlich dann doch die Frage, ob man den Eingang des Widerspruchs bei Lycos beweisen können muss oder ob es ausreicht, dass man das Absenden des Widerspruchs beweist, beispielsweise mit einem Ausdruck aus der die Sendezeit hervorgeht. Schließlich ist bekannt, dass Emails auch schon mal verloren gehen können und wenn Lycos das ausschließen wollte, müssten Sie einen Widerruf per Einschreiben verlangen, ansonsten gehen sie bewusst das Risiko ein, dass die Widerrufe bei Ihnen nicht ankommen.

Aber natürlich sollte man, um sicher zu gehen, ein Einschreiben per Post wählen.

Grüße
Paulchen67
 
Paulchen67 schrieb:
... explizit das Medium Email und keine andere Übermittlungsart für den Widerspruch geannt worden. ...

Das kannte ich nicht. :rolleyes: Aber wenn so gewünscht, dann würde ich mir das Geld für das Einschreiben erstmal sparen.

Dann würde ich aber in der Mail um eine Bestätigung innerhalb von 10 Tagen bitten. Sollte dann die Bestätigung nicht bei Dir (per Post oder ggf. Email) eingegangen sein, nochmal per Einschrieben hinterhersenden.
Dann bist Du auf der sicheren Seite (wobei ja bei einem Einschreiben nur die Übergabe eines Briefes [egal welcher Inhalt] bestätigt wird. Aber das ist ein anderes Thema).

AirP.
 
Bestätigungsmail unaufgefordert erhalten!

AirPanda schrieb:
Dann würde ich aber in der Mail um eine Bestätigung innerhalb von 10 Tagen bitten.
Hallo AirP,

ich habe den Widerspruch sowohl von meinem Lycos- als auch von meinem WEB.de Mailaccount an Lycos ohne die Bitte einer Bestätigung abgeschickt, bevor Du mir den Tipp mit der Bestätigung gegeben hast.
Auf die Mail über den Lycos-Account habe ich nun unaufgefordert eine Bestätigungsmail erhalten.
Der Ausdruck der Mail wartet nun in der Hoffnung auf eine zeitnahe Übertragung des DSL-Geschäfts von Lycos auf einen Dritten in der Schublade:p

Grüße
Paulchen67
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn Du auf Nummer sichergehen willst sendest Du zusätzlich zur E-Mail ein Einschreiben, nimm aber einen Zeugen mit, der bestätigen kann, dass Du auch wirklich einen Widerspruch abgeschickt hast.

Allerdings ist es so, dass Lycos beweisen muss, dass sie Dir die AGB Änderung mitgeteilt haben (also auch, dass es bei Dir zugegangen ist.).

Wenn also Lycos sich darauf beruft, Dein Widerspruch seie nicht eingegangen, dann bestreitest Du einfach eine Information über die Änderung erhalten zu haben.
 
Hallo florianr,
da ich eine Bestätigungsmail von Lycos erhalten habe, in der explizit bestätigt wird, dass ich den AGB-Änderungen widersprochen habe und für mich deshalb die bisherigen AGB weiterhin Gültigkeit haben, ist das Einschreiben nicht erforderlich.

Die Sache mit der Änderungsinformation ist m.E. nicht ganz klar. In den AGBs wird der Kunde zwar darauf hingewiesen, dass er über Änderungen der AGB per Mail benachrichtigt wird, aber er wird auch verpflichtet mindestens einmal monatlich die Seite mit den AGB zu besuchen, um Kenntnis von möglichen AGB-Änderungen zu erhalten.
Ich bin mir also nicht sicher, ob es ausreicht zu behaupten, man sei nicht informiert worden.

Grüße
Paulchen67
 
Paulchen67 schrieb:
[...]aber er wird auch verpflichtet mindestens einmal monatlich die Seite mit den AGB zu besuchen, um Kenntnis von möglichen AGB-Änderungen zu erhalten.

Das dürfte meines Erachtens nach unwirksam sein (werde ich aber nocheinmal nachsehen). Der Anbieter ist verpflichtet den Kunden über Änderungen der AGB zu informieren, ausdrücklich auch mit einem Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs!
Das kann IMHO nicht durch eine OBligenheit für den Kunden sich nach AGB Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
 
Paulchen67 schrieb:
da ich eine Bestätigungsmail von Lycos erhalten habe, in der explizit bestätigt wird, dass ich den AGB-Änderungen widersprochen habe und für mich deshalb die bisherigen AGB weiterhin Gültigkeit haben, ist das Einschreiben nicht erforderlich.
Ich verstehe das Schreiben von Lycos aber doch richtig - das Vertragsverhältnis ist damit nicht gekündigt, die alte AGB gilt für einen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter?

Ich würde mir zwar überlegen, von Lycos DSL wieder wegzuwechseln (ich finde den Durchsatz im Vergleich zu meinem vorigen GMX DSL extrem lahm), wüsste aber im Moment nicht wohin. ;-) (GMX bietet ja jetzt offenbar nicht mehr ihr "eigenes" DSL, sonder 1&1 3-äh-4DSL an.)

gibson
 
Hi Gibson,

richtig verstanden. Der Vertrag läuft bis zum Ende der Vertragslaufzeit unter den bisherigen AGBs weiter, wenn der Änderung widersprochen wird. Man wahrt dadurch jedoch die Option mit sofortiger Wirkung kündigen zu können, wenn ein Dritter das DSL-Geschäft von Lycos übernimmt.
Ob bei Dir die Änderung des Durchsatzes mit Lycos zu tun hat, ist in Frage zu stellen. Der Backbone ist in meinem Fall der von T-Online.
Falls eine Kündigung möglich wird, überlege ich, ob ich zu Tele2 wechsele. Die Telefon-Flat ins Festnetz ist eine echte Festnetztanschluss-Flat und keine VoIP-Flat. Damit könnte man bei Ausfall von DSL oder des SIP-Servers immer nocht über die Flat telefonieren. Die Möglichkeit von CbC bleibt bei der Preselection zu Tele2 unberührt.
Grüße
Paulchen67
 

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