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Hallo zusammen,
seit dem 08.02.2007 ist bekannt, dass sich Lycos von seinem DSL-Geschäft trennen möchte und nach einem Käufer sucht.
Heute, am 26.02.2007 flattert mir als DSL- und Telefonie-Kunde eine Benachrichtigung ins Postfach, dass die AGB´s geändert wurden. Einer der Punkte, die geändert wurden, ist folgender:
Ich nehme mal an, dass Lycos durch diese Änderung das Recht des Kunden zur außergewöhnlichen Kündigung bei Veräußerung der DSL- inkl. VoIP-Telefonie-Sparte aushebeln will.
Da ich die Möglichkeit habe, dieser AGB-Änderung innerhalb eines Monats zu widersprechen, könnte ich im Falle eines Vertragsübergangs möglicherweise von dem außergewöhnlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Lycos schreibt zwar, dass die bisherigen AGB bei Widerspruch bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter ihre Gültigkeit behalten, jedoch würde bei Vertragsübergang nicht mehr mein Vertragspartner Lycos die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.
Bei mir besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, was dann den Fortbestand des Vertragsverhältnisses betrifft.
Da in letzter Zeit der Service von Lycos stark nachgelassen hat und man m.E. ziemlich allein gelassen wird, würde ich gerne aus dem Vertrag aussteigen und das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung käme mir da entgegen.
Kennt sich jemand mit diesen rechtlichen Fragen aus und kann er oder sie bestätigen, was ich oben vermutet habe?
Grüße
Paulchen67
seit dem 08.02.2007 ist bekannt, dass sich Lycos von seinem DSL-Geschäft trennen möchte und nach einem Käufer sucht.
Heute, am 26.02.2007 flattert mir als DSL- und Telefonie-Kunde eine Benachrichtigung ins Postfach, dass die AGB´s geändert wurden. Einer der Punkte, die geändert wurden, ist folgender:
15. Vertragsübergang
Eine Übertragung dieses Vertrages durch eine Partei ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es Lycos gestattet, diesen Vertrag an ein mit Lycos i.S.v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Zusätzlich ausgenommen von dem Übertragungsverbot gemäß Ziffer 15, Satz 1, sind Fälle des Vertragsübergangs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Ich nehme mal an, dass Lycos durch diese Änderung das Recht des Kunden zur außergewöhnlichen Kündigung bei Veräußerung der DSL- inkl. VoIP-Telefonie-Sparte aushebeln will.
Da ich die Möglichkeit habe, dieser AGB-Änderung innerhalb eines Monats zu widersprechen, könnte ich im Falle eines Vertragsübergangs möglicherweise von dem außergewöhnlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Lycos schreibt zwar, dass die bisherigen AGB bei Widerspruch bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter ihre Gültigkeit behalten, jedoch würde bei Vertragsübergang nicht mehr mein Vertragspartner Lycos die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.
Bei mir besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, was dann den Fortbestand des Vertragsverhältnisses betrifft.
Da in letzter Zeit der Service von Lycos stark nachgelassen hat und man m.E. ziemlich allein gelassen wird, würde ich gerne aus dem Vertrag aussteigen und das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung käme mir da entgegen.
Kennt sich jemand mit diesen rechtlichen Fragen aus und kann er oder sie bestätigen, was ich oben vermutet habe?
Grüße
Paulchen67