Alternativ würde ich mir auch eine 7490 kaufen, falls hier mit Sicherheit alles funktioniert und nicht damit zu rechnen ist, dass auch hier der "nmbd" verschwindet.
Wenn es noch mehr Kunden mit solchen Gedanken gibt, dann erklärt/lohnt sich das Entfernen des nmbd aus der 7390 ja vielleicht doch noch ...
Jetzt mal ganz ohne Blödsinn ... wenn jemand ansonsten mit seiner 7390 zufrieden ist, dann sollte man eher den "Wiedereinbau" des nmbd in Betracht ziehen als eine neue FRITZ!Box (die hat durchaus auch ihre Berechtigung, aber nicht wegen solch eines "Käses") ... ich überlege schon die ganze Zeit, wie man jemandem eine wirklich einfache Möglichkeit bieten könnte, diese "minimalen Änderungen" auch ohne ausreichende eigene Kenntnisse vorzunehmen. Am Ende scheitert es in erster Linie an der rechtlichen Frage, ob man eine modifizierte Version einem Dritten anbieten darf oder ob sich dieser Dritte in jedem Falle seine eigene Version bauen muß.
Die hier im IPPF strikt durchgesetzte Haltung "keine AVM-Firmware aus "nicht-AVM-Quellen" anbieten" ist nachvollziehbar und erspart die Diskussion im Einzel- und/oder Grenzfall. Aus der GPLv2 läßt sich so ein "Anspruch" für AVM aber nicht ableiten:
GPLv2-Text schrieb:
These requirements apply to the modified work as a whole. If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works. But when you distribute the same sections as part of a whole which is a work based on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of this License, whose permissions for other licensees extend to the entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
unter
https://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html oder in der deutschen Übersetzung
http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html schrieb:
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Solange also AVM die Firmware "als Ganzes" bereitstellt (das dürfte bei der derzeitigen Vertriebsform als Update-Image unstrittig sein),
kann es eigentlich nicht verboten werden, diese auch an anderer Stelle bereitzustellen (die "Suche Firmware"-Thematik baut ja auch darauf) und das sogar in modifizierter Form.
Daß das eine recht unsichere Sache ist (das meint nicht den rechtlichen, sondern den "Softwaresicherheits"-Aspekt), steht auf einem anderen Blatt.
Den Anspruch seitens AVM, daß die Firmware nur als "Gesamtwerk" zu sehen sei und AVM damit automatisch auch alle Rechte an diesem Gesamtwerk halten würde, hat das LG Berlin im Cybits-Prozess
praktisch abgelehnt (in der Begründung auf den Seiten 18-20) und die "Übereinkunft" im IPPF (bzw. der Anspruch von AVM auf der Basis eines solchen Standpunkts) ist
wesentlich älter.
Wenn das hier im IPPF weiterhin so durchgesetzt wird, ist das auch in Ordnung und verständlich, denn es ist die absolut "sichere Seite" und man will es sich ja weder mit AVM verscherzen noch in irgendeinem Falle dann doch in einer Verantwortung stehen, die man nicht gesehen hat (wobei das Diskutieren über dieses Thema hoffentlich erlaubt ist) und eine fundierte Einschätzung der Situation kann man von einem Hobby-Moderator sicherlich auch nicht verlangen ... nicht einmal zwei Volljuristen sind da ja zu zwei Meinungen - geschweige denn zu einer gemeinsamen - zu bringen, außer der Feststellung "kommt ganz drauf an".
Da ist eine strikte Haltung dann wenigstens eindeutig, wobei eine "Anschuldigung", mit einer Frage nach der Firmware würde man zu Urheberrechtsverletzungen (oder Schlimmerem) auffordern und/oder anstiften, auch gut überlegt sein sollte (zumindest von Moderatorseite in "offizieller Funktion") ... das ist unter geeigneten Umständen auch eine
falsche Verdächtigung (§164 Abs. 2 StGB), wenn so etwas in einem öffentlich zugänglichen Forum erfolgt - das geht aus dem Wortlaut "[...] oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt [...]" schon klar hervor. Die Unkenntnis (also daß man dabei nicht "wider besseres Wissen" handelt) ist nur schwer mit dem Brief von AVM aus dem Jahre 2004 zu begründen, wenn es durch die Presse (und auch hier durchs Forum) gegangen ist, daß das LG Berlin diesen Anspruch eigentlich abgelehnt hat.
Wenn man so etwas mit Hinweis auf die Forenregeln streicht, ist das die eine Sache ... dazu braucht es dann aber keinen Kommentar mit irgendwelchen Hinweisen auf strafbare Handlungen und auch generell sollte man mit Vorwürfen zu Gesetzesverletzungen (das gilt auch für die immer wieder erhobene "Hehler-Verdächtigung" beim Erwerb von DOCSIS-Boxen, auch wenn das glücklicherweise stark abgenommen hat) immer etwas vorsichtiger umgehen. Ein Forum wie hier ist eben - selbst wenn es
privat betrieben wird (gleich in der Präambel und angesichts von Werbung und entsprechenden (zu unterstellenden) Einnahmen auch eher nicht mehr gerichtlich akzeptiert als Standpunkt, dazu gibt es nun wirklich genug Urteile) - auch eine Form von Öffentlichkeit (auch das ist wohl "ausgeurteilt") und da muß man sich dann nicht wundern, wenn sich ein - zu Unrecht - Angegriffener ggf. auch mal wehrt.
Aber das ist auch nur ein "Ausflug" (und ich bin selbst auch kein Jurist!) ... eigentlich geht es mir ja mehr um die Überlegung, wie man die "Anreicherung" der AVM-Firmware um liebgewonnene, aber inzwischen entfernte Features so vornehmen könnte, daß sich für die "normalen Benutzer" weiterhin der (von mir absolut begrüßte) Sicherheitsgewinn ergibt und trotzdem auch ohne tiefergehende Linux-Kenntnisse (die bei Freetz meiner Meinung nach unumgänglich sind) noch die Nutzung "erweiterter Möglichkeiten" verbleibt.
Ein möglicher Weg wäre der Upload einer Firmware zu einem "Webservice", der das Ganze dann auspackt, die notwendigen Veränderungen vornimmt und diese Datei wieder zum Download bereitstellt (bzw. sie dem Aufrufenden gleich übermittelt, damit das auch derselbe Nutzer ist beim Download). Denkt man das dann weiter und läßt anstelle des Uploads die Auswahl der (öffentlich) von AVM angebotenen Firmware-Versionen zu, ist man schon bei einem Service, der das "auf Veranlassung eines Nutzers" vornimmt und trotzdem noch bei einer individuellen Lösung. Das ist - vermutlich - in Analogie zu den "Online-Recordern" zu sehen, wobei da die (Verbreitungs-)Rechte an dem aufgezeichneten Material ja der Knackpunkt sind, daß es überhaupt auf diese "Individualität" ankommt. Die konsequent weitergedachte Lösung mit dem Webservice wäre es ja, ein bereits modifziertes Image "im Cache" vorzuhalten und dann bei der nächsten Anforderung (eines anderen Nutzers) gleich diese Kopie auszuliefern. Vermutlich würde AVM das nicht so gerne sehen ... aber sollte jemand (mit Begründung) diesen Standpunkt für angreifbar halten (nur das Modifizieren "im Auftrag" und auch nur als "nicht-kommerzielles Angebot"), würde ich darüber zu gerne diskutieren; ich mache dann auch gerne einen entsprechenden Thread auf.