[gelöst] Mehrfachregistrierung von VoIP-Nummern

astrolux

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19 Jan 2005
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Hallo @all,
mich würde mal eure Meinung zu o.g. Thema interessieren.
Dabei geht es mir um eine ständige Doppelregistrierung von bis zu 4 1&1-VoIP-Rufnummern, nicht um die gelegentliche Nutzung (z.Bsp. mit Softphone).
Die derzeitigen AGB berufen sich ja bei Mehrfacheinwahl explizit auf die Nutzung der Internetzugangskennung:
Eine gleichzeitige, mehrfache Nutzung Ihrer Internetzugangskennung wird als Mehrfacheinwahl bezeichnet und ist gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 1&1 Internetzugänge nicht gestattet.
Was könnte 1&1 hier (oder anderswo in den AGB) zu einer Mehrfacheinwahl/-registrierung von Rufnummern "hineininterpretieren"?
Mir geht es dabei nicht darum, ob ich von 1&1 den "Zeigefinger" sehe, sondern einzig um die Kosten. Wurden anfänglich Mehrfacheinwahlen nach Traffic abgerechnet, sind es ja nun stolze 1,2 ct/Min.

Nutzen möchte ich das:
1. Am eigenen Anschluss
- erste Registrierung per Fritz!Box ("1&1 zertifizierte Hardware") auf Telefonie-IP (2.PVC)
- zweite Registrierung per C475IP* auf DSL-IP (geht ohnehin nur über 1.PVC)
2. Am eigenen und fremden Anschluss
- erste Registrierung per Fritz!Box ("1&1 zertifizierte Hardware") auf Telefonie-IP (2.PVC) am eigenen Anschluss
- zweite Registrierung per C475IP* an Fremdanschluss (wenn ich länger unterwegs bin)

* um dem Ratschlag..."IP-Telefon an Fritz!Box sinnlos, nimm doch ein ISDN-Telefon am S0-Bus" vorzubeugen - ich möchte kein ISDN-Telefon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Astrolux,

Dir ist aber bekannt, daß man zumindest am eigenen Anschluß ein IP-Telefon auch als Telefon an der Fritzbox registreieren kann (interner SIP-Registrar)?

Wenn ich mich recht erinnere und von 1&1 nichts verändert wurde unterbindet 1&1 die Doppelregistrierung rein technisch, die 2. Anmeldung wird einfach abgelehnt.
.
 
Hallo @chriwi,
danke für die Antwort.
Zu 1. - ja ist mir bekannt. Ich nehme aber die C475IP-Basis mit dahin, wo ich gerade (längere Zeit) bin. Stecke sie dort ans Netzwerk und kann (ohne jegliche Konfig.) telefonieren. Geht mit Fritz!Box als SIP-Registrar nicht (müsste dann jedesmal die C475IP-Basis "umstellen"), abgesehen davon, dass nicht jeder Router SIP-Registrar sein kann. Zudem kann ich dann HDSP nicht nutzen.
Zu 2. - eben nicht. Ich hatte schon die möglichen 6 Rufnummern doppelt und funktionsfähig registriert. Die Fritz!Box registriert ja auf der 2.PVC (wenn TR-069 zugelassen und genutzt), die C475IP-Basis registriert auf der "normalen" DSL-IP.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, meine Versuche stammen noch aus der Zeit, als es die 2. PVC noch nicht gab.
.
 
Hm ja, da bin ich aber auch nicht ganz einverstanden. Ich habe erst einen Monat "Komplett", also 2.PVC. Habe aber schon immer (also auch ohne 2.PVC) mit den Kindern per Softphone "Bild-" telefoniert. Das Softphone hat sich ja dann auch jedesmal zusätzlich mit der eingetragenen Nummer registriert - problemlos.
 
Hey folks,

Ich habe selbst einmal mit 1&1 gemailt, wie es mit einer mehrfachen Nutzung der VoIP-Nummern ist. Dazu kam folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr *******,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Anmeldung der Rufnummer ist an verschieden Standorten möglich.
Allerdings führt eine parallele Nutzung unweigerlich zu einer Mehrfacheinwahl.
Somit ist die Nutzung immer nur 1 Rufnummer zeitgleich zulässig.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem 1&1 Hilfe-Center unter "http://hilfe-center.1und1.de".
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen nach *** ********.
******* ******
Kundenservice "

Von daher würde ich die Nummern lieber nur zu Hause registrieren. Eine Nutzung von unterwegs, ... bin da skeptisch, ob nicht eine Rechnung von 1&1 ins Haus flattert.

Greetz, Fränky
 
Zunächst sollte man die Begriffe Klären:

Internetzugangskennung ist meines Wissens nach die Kennung mit der sich ein Breitband/ Modem, z.B. die Fritzbox, beim Provider für den Internetzugang anmeldet.

Die Anmeldung der Rufnummer ( SIP Account ) ist die Registrieung beim Voip Provider.
Bei einem "Komplettanschluss" wie z.B. 1&1 ( Doppeltflat ) ist für den Internetzugang die Internetzugangskennung erforderlich und für die Anmeldung die Registrierung der Voip Nummer.

Die Registrierung der Voip Nummer kann auch z.B. bei einem offenen WLAN an einem anderen / fremden Anschluss erfolgen.

Die Mehrfacheinwahl ist die gleichzeitige Benutzung der Internetzugangskennung bei einem fremden Anschluss oder durch ein weiteres Modem / Fritzbox am eigenen Anschluss.

Die Mehrfachweinwahl der Internetzugangskennung ist verboten laut AGB und wird bei Nutzung entgen der AGB, als weitere Interneteinwahl Minutenweise berechnet.

Die Mehrfachregistrierung der Voipnummer ist nicht verboten, wie auch der Support schreibt, jedoch kann die Rufnummer, wohl bei 1&1, nur einmal gleichzeitig genutzt werden.
D.h. Registrierung am eigenen und femden Internetzugang kann die Voip Nummer nur an einem Zugang zur gleichen zeit genutzt / telfoniert werden werden.

Für Mehrfachregistrierung einer Voip Nummer wird ( mir 1&1 ) nichts berechnet.
 
Danke für die vielen Antworten.
D.h. wenn ich die Rufnummer nicht übermittle ist es erlaubt.

Die Frage ist nun: kann ich die Rufnummernübermittlung im Softphone ausschalten?
Wenn nein, wie mach ich das dann?

Gruß
 
Du hast doch am Softphone die Option Rufnummernunterdrückung....
 

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Die Mehrfachregistrierung der Voipnummer ist nicht verboten, wie auch der Support schreibt, jedoch kann die Rufnummer, wohl bei 1&1, nur einmal gleichzeitig genutzt werden.

Kann nicht ganz sein. Wenn ich zuhause bei 3 Telefonen die gleiche Nummer als Ausgangsnummer verwende, kann ich trotzdem mehrere ausgehende Telefonate führen.
 
Ups, da ist @gadgetgadget durch meinen Link in den falschen Thread geraten. Ich setze dann mal auf gelöst.
 
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