BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

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colonia27

Guest
Da dieses Thema immer mal wieder hier im Board aufkommt.....

BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, die zahlreiche Kunden von Breitbandanbietern betrifft. Im am heutigen Donnerstag entschiedenen Verfahren (Az. III ZR 57/10) hatte ein DSL-Kunde im Mai 2007 einen Zweijahresvertrag mit einem DSL-Provider geschlossen.

--> zum Heise-Artikel

Nur so am Rande: in diesem Artikel wird es nicht erwähnt, aber bei dem angesprochenem Provider handelt es sich um 1und1
 
Nunja, kundenfreundlich ist das nicht gerade, aber es ist wie es ist. Damit dürften sich viele Fragen beantworten. Wahrscheinlich hat der Rechtsstreit mehr gekostet als die Restvertragslaufzeit.
 
Ein Vertrag kommt durch mindestes zwei Vertragsparter zustande. Es nur dem einen Vertragspartner zuzugestehen, dass er durch "Eigenverschulden" den Vertrag aufheben darf, kann auch nicht richtig sein. Bei einem Mietvertrag ist es ja auch so.......
 
Von der Bundesregierung wird doch gefordert, dass man sich für einen neuen Arbeitsplatz flexibel zeigen soll und einen Ortswechsel nicht scheuen sollte.

Da macht dieses Urteil ja richtig Mut dieses zu vollziehen.

Was ist das nächste?? Mobilfunkverträge?

Da soll man dann für eine Leistung zahlen die nicht stattfinden kann.

Wer hat es denn in der Hand wo neue DSL Knotenpunkte entstehen? Doch wohl die Anbieter für solche Produkte.

Dieses Urteil ist von meiner Seite her nicht nachvollziehbar.
 
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, finde das Urteil ungerecht, aber was soll ich machen. Zitat Robert Plant:" it makes me wonder".
 
Nur so am Rande: in diesem Artikel wird es nicht erwähnt, aber bei dem angesprochenem Provider handelt es sich um 1und1
Ja, zwischen den Zeilen lesen.

AG Montabaur - Urteil vom 2. Oktober 2009 - 15 C 443/08
 
Zuletzt bearbeitet:
Da soll man dann für eine Leistung zahlen die nicht stattfinden kann.
Ja, so ist es in Deutschland und so wird es mehr und mehr.
Es gibt auch Sachen, wo man für eine Leistung zahlen soll, die man gar nicht braucht (Stichwort: GEZ).
 
Bei allem was man hier im Forum liest über 1&1, speziell diesen Artikel, macht sich 1&1 ja so richtig beliebt.

Zitat von Herrn Davis: Vertrag kommt von vertragen.
 
Och Kinners, lasst doch mal die Kirche im Dorf.
Es geht hier nicht um 1&1, sondern um einen beliebigen Provider, mit dem ein beliebiger Kunde einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen hat.
Und komischerweise hat der Bundesgerichtshof in diesem Grundsatzurteil pauschal diesen Vertrag bestätigt. Der Kunde und der Provider ist beliebig austauschbar, denn das betrifft alle Verträge mit einer Mindestlaufzeit (also so gut, wie jeden dieser Verträge fast jedes Providers).
Deshalb bitte zurück zum Thema "gültige Mindestvertragslaufzeiten" und weg vom Thema "Provider xyz ist so böse"
Und auch dieses Pro und Contra zum Thema "GEZ" vs. "Werbefernsehen gesponsert über mein Müsli" hat hier nichts verloren!
 
Zur Klärung meinerseits:
ich wollte mit meinem obigen Hinweis auch nicht auf 1u1 rumhacken, sondern nur weitere Infos geben. Das es sich bei diesem Urteil auf ein "Streit" zwischen Hr. X und 1und1 handelt hab ich heut auch nur im Radio gehört und daraufhin mal Heise nach der Nachricht durchstöbert.
 
Der Umzug und der 24-Monats-Telefonvertrag

Posted: 11 Nov 2010 07:22 AM PST

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen, nur weil er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
In einem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall hatte der Kläger mit einem Telekommunikationsunternehmen aus Montabaur im Mai 2007 einen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt. Der Vertrag war auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde. Dort liegen keine DSL-fähigen Leitungen, so dass das beklagte Unternehmen nicht in der Lage war, am neuen Wohnort einen DSL-Anschluss zu installieren. Nachdem das Unternehmen dies dem Kläger schriftlich mitgeteilt hatte, erklärte dieser die “Sonderkündigung” des Vertrags.
Dessen ungeachtet beanspruchte das beklagte Unternehmen die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter. Mit seiner Klage verlangte der Kläger die Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet wurde und er nicht verpflichtet ist, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen.
Die Klage ist in den Vorinstanzen sowohl vor dem Amtsgericht Montabaur wie auch vor dem Landgericht Koblenz ohne Erfolg geblieben.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt: Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche “Gegenleistung” des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10
 
Lies mal da.
 
@Elsi29

Klaro hat der Provider in der Hand wo ausgebaut wird.
Jedoch sind wenige Bundesweit am ausbauen.

Wenn ich umziehe dann ist das meine Sache und nicht vom Provider.
Kundentechnisch doof aber fürs Unternehmen verständlich.
Irgendeiner guckt in die Röhre.

Ich ziehe um und da geht es nicht das liebe DSL, ist es Kulanz ohne rechtlichen Anspruch. Ich habe als Kunde ja die Bedingungen verändert (in dem Fall den Standort).
Wenn der Anbieter die Rahmenbedienungen verändert dann sieht die Sache anders aus.
Zum Beispiel als o2 das Roamingabkommen mit T-Mobile gekündigt hat und die Leute keinen Empfang mehr hatten wo sie sich aufhielten konnten Sie kündigen zu sofort.

Nabend dann mal :-D
 
Ich muss zugeben dass mich das Urteil in der extremen Eindeutigkeit überrascht.

Vor allem weil die Provider diese Verträge einseitig auch vorzeitig kündigen können (was wohl nicht mehr all zu häufig vorkommt).

Letztendlich macht das BGH damit Werbung für Verträge mit kurzer Mindestlaufzeit ..
 
Einen Vorteil hat das Urteil. Da es vom höchsten Gericht gefällt wurde, entfallen hier viele nun sinnlose Diskussionen über Sonderkündigungsrechte. Auch die Flamerei über das Verhalten einzelner Provider hat nun hoffentlich ein Ende. Ob es einem gefällt oder nicht. Es ist jetzt halt so wie es ist. Feut euch lieber, wenn euer Provider euch aus Kulanz doch vorzeitig gegen eine Gebühr aus dem Vertrag entlässt. :meinemei:
 
Es geht schlicht und einfach darum, dass manchmal umziehen muss, z. B. wegen einem Job. Dieses wird z. B. von einigen Arbeitgebern oder der Arbeitsagentur erwartet.

Da hat man dann oftmals nicht die Auswahl wo welche Wohnung frei wird. Und dann noch darauf zu achten, dass dann dort auch noch anbieterbezogenes ADSL verfügbar ist, halte ich für für einen zu hohen Anspruch.

Dann könnte sich ein Großkonzern, wie in diesem Falle 1&1, sich dort kulant zeigen könnte und den Vertrag vorzeitig kündigen könnte. Das sind ja jährlich nicht hunderttausende Kunden denen sowas passiert. Für 1&1 ist somit das Risiko überschaubar bzw. keine große Sache. Das Wort "Kulanz" wäre hier angebracht gewesen.

Für den Kunden bedeutet das doppelte Kosten. Er muss für einen Vertrag zahlen, der nicht erfüllt werden kann und muss zusätzlich einen weiteren Vertrag bei einem anderen Telefonanbieter abschließen.

Das Ganze wird noch unverständlicher, da 1&1 eine große Werbekampagne gestartet hat, indem Sie für großes Kundenverständnis und günstige Produkte werben (Herr Davis).

Die jetzige Meldung bei heise.de oder auch im Fernsehen und Rundfunk ist alles andere als kundenfördernd für 1&1 und steht im Widerspruch zu Ihrem Werbeversprechen.
 
IMO ist, wie man hier oft liest 1und1 in solchen Fällen recht kulant. Es gab/gibt aber immer wieder Kunden die das nich einsehen und am liebsten gratis aus dem Vertrag kommen wollen. Dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben. Ob es ihnen gefällt oder nicht. Es gibt andere Provider die sind da wesentlich restriktiver und pochen auf Vertragserfüllung. Und ich arbeite nicht für 1und1 :)
Es ist oben schon geschrieben worden das dieser Firmenname problemlos durch einen anderen ausgetauscht werden kann.
 
An sich ist eine Vertragsbindung fair wenn sie

-- für beide Seiten gilt.

Ist hier nicht wirklich der Fall. Die Klauseln nach denen die Provider kündigen können sobald sich ein bestimmter Kunde für sie nicht mehr lohnt sind ja offensichtlich wirksam.

-- keine falschen Versprechungen gemacht wurden

1
Bin mal gespannt wie das Urteil ausfällt wenn jemand wegen Nichterfüllung aus dem Vertrag raus will ... z.B. ob 1 Mbit/s bei einem Vertrag "bis zu 16 Mbit/s" eine Nichterfüllung ist

2. die Rechtsprechung für "Flatrates" nicht so wäre wie sie ist.. so bezahlt man zwar "Internet Flat", darf aber das nicht genutzte Volumen nicht anderen Teilnehmern (http://www.news.de/technik/3280/dsl-anschluss-teilen-schwer-gemacht/1/ 1&1 gegen Fon...) zur Verfügung stellen. (Wobei ich zugeben muss dass die Geschäftsidee von Fon mindestens "dreist" ist...)

Über Kündigungen bei Voip "Flatrates" gibt es hier ja ganze Seiten voller Diskussionen...


Nach meiner Meinung passt dieses Urteil in seiner "Härte" nicht ganz in das Gesamtbild Kunde <=> Provider.


Da für mich eh nur noch Verträge mit kurzen Laufzeiten in Frage kommen habe ich meine Gegenstrategie schon fertig...
 
Zumindest hat man es jetzt schwarz auf weiß.
Das Thema hatten wir ja erst hier.

EDIT: Danke Novize für's Einfügen im o.g. link.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da dieses Thema immer mal wieder hier im Board aufkommt.....

BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Ungeheuerlich Verbraucherfeindlich! Bitte vom EuGH aufheben lassen.

Deutsche Juristen beweisen mal wieder ihre Inkompetenz für neue Technologien.

Ich werde nie wieder irgendeinen Vertrag mit Mindestlaufzeit abschliessen und kann nur allen raten solche Verträge jetzt schon fristgerecht zu kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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