Das dürfte darauf hinauslaufen, daß diese Box eben doch noch nicht im System von KDG registriert ist - ich nehme mal an, iTech ist so etwas wie der lokale Dienstleister, der für KDG dort die Netzebene 3 (vielleicht auch noch die 4) realisiert.
Das ist dann wieder mal ein Beispiel für ein etwas unüberlegtes Handeln ... man kann nicht oft genug davor warnen, bei einem Tausch einer älteren Box seitens KDG die dabei erhaltene 6490 irgendwie zu veräußern.
DAS IST EINE GANZ GANZ SCHLECHTE IDEE !
Dir kann man eigentlich nur raten, den Käufer der von KDG zugesandten Box zum Tausch mit der zwischenzeitlich von Dir erworbenen zu überreden und den Rest unter "Lehrgeld" zu verbuchen. Irgendwelche Spielchen, der vorhandenen FRITZ!Box jetzt die (Dir vermutlich ohnehin unbekannte) MAC-Adresse der verkauften FRITZ!Box beizubringen, halte ich persönlich ohnehin für unnütz. Was die wenigsten berücksichtigen ... wenn der Käufer seinerseits die verkaufte 6490 irgendwo im KDG-Netz (zumindest in derselben Region) in Betrieb genommen hätte, wäre dieses bei KDG entsprechend registriert worden und an die Stelle des bisher verwendeten Modems/Routers wäre diese 6490 getreten.
Abgesehen von den sonstigen Konsequenzen für den ursprünglichen Anschluß (nicht mehr erreichbar per Telefon, kein Internet) hätte dann der Käufer sowohl die Telefonnummern als auch die Internetverbindung vom Verkäufer übernommen - inkl. der Möglichkeiten für Urheberrechtsverletzungen oder anderer krimineller Machenschaften mit den Telefonnummern. Ein Kabelanschluß ermöglicht (anders als beim DSL) nicht die Identifikation eines Kunden anhand "seiner Leitung" ... da kriegt man ggf. noch (ohne zusätzliche Maßnahmen zur forensischen Lokalisierung) das Netzsegment heraus, in dem sich die Box befindet; das ist aber auch schon alles. In so einen Falle würde vermutlich (hoffentlich) nicht einmal ein StA auf die Idee kommen, sämtliche in so einem Netzsegment in Frage kommenden Wohnungen/Häuser zu durchsuchen, nur um eine solche Box aufzustöbern - solange es nicht um Kapitalverbrechen geht.
EDIT: Unterschlagung (Strafrecht) und Schadensersatz (Zivilrecht) sind wieder zwei verschiedene Paar Schuhe. Erstens gibt es eine vertragliche Regelung, was passiert, wenn eine Box nicht zurückgegeben wird, offenbar wird also unter gewissen Umständen dieser Vorgang als "normal" angesehen, sonst bräuchte man ihn nicht regeln. Da ist "Unterschlagung" (StGB §246) wohl etwas zu hoch gegriffen - da wäre der Nachweis anzutreten, daß tatsächlich ein Anbieter (von TK-Leistungen) jemals eine Anzeige wegen Unterschlagung gegen einen seiner Kunden erstattet hat. Der Vorwurf der Hehlerei wird ja inzwischen nicht mehr erhoben, das empfinde ich als angenehm. Schadensersatz kann durchaus auch darin bestehen, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen und dem Geschädigten anstelle des ursprünglichen Gegenstands zurückzugeben. Solange das also technisch identische Boxen sind , sollte die abweichende MAC-Adresse und der andere CWMP-Account keinen Anspruch auf Schadensersatz begründen, ggf. noch eine (geringe) Aufwandsentschädigung wegen zusätzlicher Arbeiten abseits automatischer Prozesse (wobei ich mich schon dabei wehren würde, die originale Box kann ich auch in der Bahn versehentlich liegengelassen haben, ein vorsätzlicher Verkauf wäre erst einmal nachzuweisen). Die Frage, wie man eine FRITZ!Box 6490 "unerlaubt kaufen" kann, schenke ich mir mal ...