Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

PeterPawn

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Jetzt noch durch's Parlament und dann wird es sicherlich noch eine Übergangsfrist geben ... aber: the times they are a-changin'.
 
Zuletzt bearbeitet:
und dann wird es sicherlich noch eine Übergangsfrist geben
Steht doch im Gesetz(Entwurf): 6 Monate...
Hoffen wir nur, dass das auch durch geht, der alte Spruch lautet: Es ist noch kein Gesetz so aus dem Parlament gekommen, wie es hineingegangen ist...
 
FTEG vom Kabinett verabschiedet

Mit dem Betreff kann man nicht unbedingt viel anfangen und wozu noch 3. oder 4. Thema zu?
 
So heißt es aber Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen Gesetz. :cool:
 
Ui, danke für die Übersetzung.

Wundert mich nur ein bischen, da PeterPawn ja sonst nie mit Buchstaben geizt. :mrgreen:

Also ein Schritt in die richtige Richtung.
Jetzt noch flux ADSL abgeschafft und sowieso: Weg mit der Zwangstrennung

Jetzt! Sofort! Nie wieder! Es reicht!
 
@HabNeFritzbox:
Das Thema Routerzwang dürfte - nachdem das Gesetz nun konkrete Gestalt angenommen hat - für einiges an Umbruch in diesem Markt sorgen. Das ist das erste Thema im Bereich "Allgemein" ... wenn das Erscheinen von Windows 10 hier ein Thema ist und sein soll, hat das m.E. dieses Gesetz mindestens ebenso verdient. Der direkte Zusammenhang zu VoIP-Themen ist hier noch eher gegeben (schließlich behindern diese Zwangsrouter und die Weigerung der Provider zur Herausgabe von Account-Daten die VoIP-Nutzung außerhalb dieser Zwangsrouter) als bei einer Diskussion zu Windows 10 und wie man ein Update/Upgrade anstoßen kann.

Wenn Du die bisher dazu existierenden Themen (zwei sind sogar konkrete "Beschwerden", daß sich Provider weigern die Daten herauszugeben und der dritte Link bezieht sich auf ein Thema, das vor nunmehr 31 Monaten eröffnet wurde) für nach wie vor aktuell hältst, dann magst Du meine Entscheidung für falsch halten, das in einem neuen Thread zu vermelden (ich habe auch nichts weiter gemacht, als die Nachricht von heise.de zu verlinken, so wie Du es in dem 2,5 Jahre alten Thread getan hast).

Da die Verabschiedung eines Gesetzes (auch wenn es erst ein Kabinettsentwurf ist) schon eine vollkommen andere Qualität hat als eine Anmeldung bei der EU (irgendwann im Mai) oder irgendein Gesetzentwurf, der an die Wirtschaft und andere Interessenvertreter mit der Bitte um Stellungnahme geht (irgendwann im Februar), halte ich das nach wie vor für gerechtfertigt, dazu ein neues Thema und ggf. eine neue Diskussion zu beginnen. Kein Mensch kann mit den "Monster-Threads" am Ende noch etwas anfangen ...

Wenn jemand etwas zum FTEG lesen/diskutieren will (das Thema wurde von mir verdeutlicht und "sorry" an alle, die von dieser "dürren Formulierung" überrascht wurden, das dürfte aber zukünftig ein recht geläufiges Gesetz in diesem thematischen Zusammenhang werden, das TMG oder TKG kennt ja auch so ziemlich jeder), wird er eher nicht einen 2,5 Jahre alten Thread mit knapp 100 Beiträgen durchforsten, wenn das Gesetz doch erst in diesen Tagen (bzw. nach der parlamentarischen Sommerpause) verabschiedet werden wird.

Für mich stellt sich eher die Frage, ab wann man dann mit konkreten Auswirkungen auf den Markt rechnen kann. Im Entwurf steht das Inkrafttreten am "ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats" ... wenn es nicht noch irgendwelche Übergangsfristen im endgültigen Text gibt, würden sich erste Auswirkungen frühestens im März 2016 zeigen (wenn das nicht drei Lesungen gibt und es am Ende erst im nächsten Jahr durch das Parlament kommt).

Den "zusammengesetzten Text" habe ich noch nicht gefunden (nur Änderungen ggü. dem originalen Text des FTEG aus 2001), daher weiß ich auch nicht, ob sich da irgendwelche Stellen finden lassen, die eine Auswirkung auf bereits bestehende Verträge verhindern könnten. Das sind sicherlich die Fragen, die den Verbraucher am Ende wirklich interessieren - welche Angebote sich aus diesem Gesetz entwickeln (insb. im DOCSIS- und FTTx-Segment), muß man ohnehin abwarten.
 
in obigem Artikel (Routerzwang: Wirtschaftsministerium bekräftigt Vorgehen für freie Routerwahl | heise Netze) ist zu lesen:

"Das BMWi widerspricht der Auffassung, dass Endgeräte zum Netz des Betreibers gehören und benennt ausdrücklich einen "passiven Netzabschlusspunkt", an den Verbraucher beliebige, für den Betrieb geeignete und zugelassene Geräte anschließen können. "Passive Netzabschlusspunkte", so das BMWi in der Gesetzesvorlage, "sind zum Beispiel der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter" – aber eben nicht Modems oder Router."

Wie soll denn das gehen?
Bei Kabel-Internet Providern ist das Modem (nicht Router) doch noch Teil der Provider-Infrastruktur.

Ich frage mich:
wie soll denn eigentlich der "passive Netzabschlusspunkt" bei einem Kabel-Internet Provider rein technisch aussehen, so dass eine eindeutige Zuordung Anschluss <--> Endkunde weiterhin moeglich ist?
 
Beim Kabelanschluss wird doch i.d.R. die MAC-Adresse des Kabelmodems für die Zuordnung verwendet. Fazit: Der Kunde teilt dem Anbieter die MAC-Adresse seines Kabelmodems mit.
 
die MAC Adresse eines Wunschmodems (womoeglich noch mit Wunschfirmware) zu hacken duerfte aber eher eine der leichteren Fingeruebungen sein:) Das kann es ja wohl nicht sein
 
Lieber Peter Pawn,

jedes Gesetz geht 3 x durch den Bundestag. Und den Gesetzestext gibt es erst, wenn das Gesetz in den Bundestag eingebracht wird..., dann aber mit Erklärung jeder einzelnen Änderung.
 
OK, nach der Geschäftsordnung (GOBT) gibt es für nationale Gesetze immer drei Lesungen, das ist wahr. Dann verstehe die Bemerkung so, daß es schon einen gewaltigen Unterschied macht, ob zwischen zwei Lesungen solch eines Gesetzes 1 Woche oder 2 Monate liegen. Daß es auch anders geht (GOBT §80 Abs. 2) werden wir bei der Diskussion um die Griechenland-Hilfen sicherlich noch in diesem Spätsommer/Herbst erleben ... aber Du hast insofern natürlich recht, daß sich dann einfach weitere Lesungen nahtlos anschließen - nach außen hin wirkt das dann eben wie eine recht schnell verabschiedete Vorlage.

EDIT:
Das kann es ja wohl nicht sein
Warum nicht ... das ist bei WLAN (meinetwegen im Wohnheim) ja auch nichts anderes - wenn ich die MAC-Adresse des Zimmernachbarn kenne, kann ich mich mit passender Software problemlos für ihn ausgeben. Außer der Tatsache, daß dann eben nicht mehr so einfach wie beim DSL ein "Anfangsverdacht" entstehen sollte, wenn die StAs erst einmal die technischen Zusammenhänge begriffen haben (also so ab Mitte 2020), ändert sich ja nun nicht wirklich viel.

Und die Leute, für die das nur "leichtere Fingerübungen" sind, haben entweder die passende Moral und lassen es sein oder es hält sie ohnehin nichts davon ab, auf irgendeinem Weg trotzdem Unfug zu treiben. Wie schwer ist es denn, die MAC-Adresse des Modems/Routers in der Nachbarschaft zu ermitteln?

Anhand der WLAN-MAC-Adresse einer FRITZ!Box 6490 errechne ich Dir (bisher jedenfalls) problemlos die MAC-Adresse, die diese Box auf dem DOCSIS-Interface benutzt. Das ist bei anderen Geräten sicherlich nicht so viel anders ... man müßte eben mal ein TC7200 o.ä. untersuchen. Aber wer will sich die Mühe bei so einer Gurke schon machen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhand der WLAN-MAC-Adresse einer FRITZ!Box 6490 errechne ich Dir (bisher jedenfalls) problemlos die MAC-Adresse, die diese Box auf dem DOCSIS-Interface benutzt.
wenn dem so ist, dann sind die Fritten aber wieder einmal ein Fall fuer sich, wenn es um Datensicherheit geht.

Wie schwer ist es denn, die MAC-Adresse des Modems/Routers in der Nachbarschaft zu ermitteln?
wuesste nicht wie es gehen soll, wenn es sich nicht ausgerechnet um eine Fritzbox mit WLAN handelt(s.o.). Ohne entsprechende Zertifikate kann ich den Nachbartraffic nicht entschluesseln.

bei reinen Modems wie dem Cisco EPC3212 oder dem Thomson THG570 (die ich durchaus noch zur ProviderInfrastruktur zaehle) ist die Manipulierbarkeit eher als gering einzustufen. Wo sind da die Angriffspunkte? Zumal der Datenverkehr verschluesselt auf die TV-Leitung geht und vom Provider zur eindeutigen Identifizierung nutzerspezifische Zertifikate auf den Modems installiert werden.

Beim Kabel-Internet ist das Modem kritischer Teil der ProviderInfrastruktur. Bin ja gespannt wie sich das entwickelt wenn in Zukunft jeder nach Belieben daran herumschrauben darf:)

ich vermute speziell bei den Kabelmodems muss den Providern weiterhin erlaubt sein, eigene Firmware (inklusive Konfiguration) aufzuspielen. Worin dann allerdings der viel gepriesene Mehrwert "freie Modemauswahl" noch liegen soll erschliesst sich mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sparkie:
Wieviele "Modems" mit WLAN werden denn in den Netzen der KNBs aktiv sein im Vergleich zu den "nur Modems" wie EPC3212 und wie wird sich das weiter entwickeln, wenn die Angebote sich in Richtung höhere Bandbreiten bewegen, wo die ältere Technik nicht mehr mitkommt (auch die max. Anzahl der gebondeten Channels ist ja ein Faktor, nicht nur der max. Durchsatz für den Kunden)?

Ich habe doch eigentlich klar ausgedrückt, was ich meine (WLAN-MAC läßt Rückschluß auf DOCSIS-MAC zu) ... wenn Du der FRITZ!Box so eine "Sonderrolle" zuweisen willst und Deinerseits weißt, daß es bei den anderen "WLAN-Modems" der KNBs keinen Zusammenhang zur MAC-Adresse auf dem Management-Interface gibt, dann beschränkt sich der Einwand eben auf diese FRITZ!Boxen - das ändert am prinzipiellen Einwand ja nichts.

Und so wie Du die Manipulierbarkeit bei einem reinen Modem als "gering" einschätzt ... was ändert sich denn, wenn der Kunde künftig für sein Modem eine eigene MAC-Adresse beim Provider anmelden kann? Wie soll diese denn von einem "Kloner" dann ermittelt werden, damit dieser Mensch so tun kann, als wäre er ein Kunde?

Und zum Argument mit "eigener Firmware des Providers": So weit kommt das noch, daß der Provider seinerseits eine eigene Software in ein Gerät einspielt, das dem Kunden gehört. Wie willst Du sicherstellen, daß diese Firmware einwandfrei ist und nicht am Ende sogar eine Backdoor des Providers enthält? Wer übernimmt da die Haftung, wenn es zu einem Schaden kommt (ideell oder finanziell, spielt keine Rolle)?

EDIT:
Ich habe das mit den "Zertifikaten" des Providers eben erst gelesen ... was spricht denn dagegen, das im Rahmen der ersten Provisionierung genauso zu handhaben und nur genau das eine Gerät des Kunden mit einem dynamisch generierten Zertifikat auszustatten? Genau dann funktioniert doch schon das von Dir in #10 angesprochene "Hacken" nicht mehr. Wenn ein Zertifikat von einem Gerät in einem anderen Segment präsentiert wird, muß es ungültig sein ... wenn es aus demselben Segment stammt und doppelt auftritt, ist auch etwas faul.
 
Zuletzt bearbeitet:
die genannten Probleme treten mit einem "Zwangsmodem" mit "Zwangsfirmware" (wogegen aus meiner Sicht auch gar nichts einzuwenden ist) schlicht nicht auf. Genau deswegen verstehe ich nicht warum das jetzt ploetzlich liberalisiert werden soll.

Wenn der Kunde an dieses Modem seine eigene Hardware (Router, Telefonanlage etc.) anschliessen darf reicht das IMHO doch voellig aus.
 
Es geht aber auch darum: Wenn der Router Netzabschluss ist, warum soll ich den Strom dafür zahlen?
...das ist Sache des Betreibers, nämlich der Anbieter.

Zum Ampelüberqueren muss ich ja auch nicht an der (Stromerzeugungs)Kurbel drehen.
...und wer dreht wenn ich über die Straße gehe?

Analogie: Analog/ISDN Da musste der Betreiber auch für den Strom sorgen


Fangfrage: MS-Word Dokument, selbst getippt. Wem gehörts? Dem Schreiber/Autor oder Microsoft?
 
Außerdem kannst du doch jetzt schon deine Geräte anschließen. Du darfst deine Telefonie gerne nochmal in analog konvertieren
 
Wie soll denn das gehen?
Bei Kabel-Internet Providern ist das Modem (nicht Router) doch noch Teil der Provider-Infrastruktur.
An meinem Kabelanschluss in USA durfte ich mir ein Netzabschlussgerät aus einer langen Liste auswählen und per Mausklick bei Amazon bestellen. Das funktioniert, seitdem es dort Kabel-Internet gibt. :)
 
ok man bekommt also eine mehr oder weniger grosse Liste mit vom Provider abgesegneten Modems. Schaut gut aus. Wichtiger ist eigentlich, dass wenigstens noch Modems alleine (und nicht integrierte Multifunktionsgeraete) angeboten werden.
 
@sparkie:
Das liegt doch aber auch nur an (Dir hiermit unterstellten) Vorurteilen gegen Multifunktionsgeräte ... es gibt nun einmal Szenarien, die Du mit einer getrennten Kombination aus Modem und nachgelagertem Router nicht lösen kannst. Ein Beispiel ist die automatische Umschaltung auf Mobilfunk-Zugang, wenn der TV-Kabel-gestützte Zugang versagt (bzw. spätestens das Zurückschalten wird zum Problem).

Und es gibt genug Leute, die über lange Jahre mit einer Kombination aus EPC3212 und eigenem Patch-Kabel für den analogen Telefonanschluß gelebt haben, weil eben vom KNB auch der Telefonanschluß an der RJ11-Buchse des EPC3212 (oder an einer der beiden) terminiert wurde. Das führt nicht nur jedes Komfort-Merkmal von SIP-basiertem VoIP ad absurdum, das ist schlicht Technologie für's flache Land und auf jahrzehnte alten ausgetretenen Pfaden ... so wie man es aus den USA kennt. Außerhalb der Ballungsräume geht man da (nach Presseberichten, ich habe das nicht selbst kontrolliert) ggf. noch mit Dialup-Verbindungen ins Internet - da ist die RJ11-Buchse am DOCSIS-Anschluß dann vielleicht schon eine Errungenschaft.
 
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