Eine juristische Betrachtung dieses Sachverhaltes dürfte mit Sicherheit etwas komplexer ausfallen...
Anmerken möchte ich jedoch (in Ergänzung zu Florianr) dass 1und1 eine Leistung in mittlerer Art und Güte schuldet, d.h. die vertragswirksam geschuldeten Haupt- und Nebenleistungspflichten...