@rosx1 :
Das gilt evtl. im Normalfall, aber i.d. Fall nicht ! Der Kunde *MikeRoxx* hat nicht beauftragt !!!
Deswegen ist der Hinweis von *SteffenGrün* hier doch vollkommen angebracht.
Warum noch "Hilfestellung" bei etwas leisten, daß weder gewollt noch angefragt ist ?!...
@MikeRoxx :
Es ist...