Diese Daten gehen nur den jeweiligen Provider etwas an, und auch da nur zu Abrechnungszwecken, oder, auf bei begründetem Verdacht gestellten Antrag, die Staatsanwaltschaft, sonst niemanden. Die Vorratsdatenspeicherung wurde aus diesem Grund als verfassungswidrig zurückgewiesen.
Tschö, Jojo