Wenn du damit den sog. "Openaccess" meinst, stimmt das wohl. Aber dieser "Openaccess" gilt m.W.n. nur, wenn es um geförderten Ausbau geht bzw. für den Fall, wenn die Telekom ausbaut. Wenn ein Netzbetreiber eigenwirtschaftlich ausbaut, muss er keinen anderen in sein Netz lassen. Und wenn die...